Initiativantrag: Einkommensteuergesetz

Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen sollen als Teil des Wohn- und Baupakets geschaffen werden.

  • Einbringung im Nationalrat: 28. Februar 2024
  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Jänner 2024

Hauptgesichtspunkte

Die Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand soll erweitert werden. Dabei sollen insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt werden. Angeknüpft werden soll dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung soll erstmals auf Aufwendungen anzuwenden sein, die im Kalenderjahr 2024 anfallen.

Weiters soll für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen werden. Schließlich soll, zeitlich befristet, ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt werden. Der Öko-Zuschlag soll 15 Prozent der jeweiligen Aufwendungen betragen und als Steuerbegünstigung in Form einer Betriebsausgabe oder in Form von Werbungskosten geltend gemacht werden.

Weiterführende Links

Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2024

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