Grundsteuer

Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz. Für die Besteuerung des Grundbesitzes ist der Einheitswert maßgebend, der vom zuständigen Finanzamt festgestellt wurde. Der Eigentümer der Liegenschaft ist Schuldner der Grundsteuer.

Zuständig

 
Kontaktdaten von Alexandra Brunner
NameAlexandra Brunner
AdresseHaugschlag 110
3874 Haugschlag
Telefon+43 2865 8206-2
E-Mail (offiziell)alexandra.brunner@haugschlag.gv.at