Sie befinden sich hier: Start > Unser Ort > Wissenswertes > Mobilität & Verkehr > Zu Fuß unterwegs
Von der Informations-, Vorlage- und Aushändigungspflicht des Energieausweises sind ausdrücklich folgende Gebäudekategorien ausgenommen:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz