Geldleistungen und Soziales
- Grundwehrdiener
- Monatsgeld: 238,31 Euro
- plus monatliche Grundvergütung von 124,77 Euro
- Ab dem Dienstgrad "Gefreiter" eine monatliche Dienstgradzulage von 64,22 Euro, ab dem Dienstgrad "Korporal" von 80,28 Euro sowie ab dem Dienstgrad "Zugsführer" von 96,06 Euro
Soziales
Neben den Geldleistungen können für Sie – je nach Zutreffen von bestimmten Voraussetzungen – andere Ansprüche entstehen wie beispielsweise:
- Familien-/Partnerunterhalt
Für die Zeit des Grundwehrdienstes besteht Anspruch auf Familien-/Partnerunterhalt, wenn Sie laut Gesetz für andere Personen (Ehepartnerin, eingetragene Partnerin/eingetragener Partner, Kinder, außereheliche Kinder) Unterhalt zu leisten haben.
- Wohnkostenbeihilfe
Zur Abdeckung der notwendigen Kosten, die nachweislich während des Grundwehrdienstes für die erforderliche Beibehaltung einer eigenen Wohnung entstehen.
- Freifahrt und Fahrtkostenvergütung
Anspruchsberechtigte, die den Grundwehrdienst leisten, bekommen in bestimmten Fällen die Fahrtkosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Dienstort ersetzt (z.B. bei der ersten Fahrt zum Dienstort).
Während des Grundwehrdienstes haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Einheit eine ÖSTERREICHCARD-Bundesheer (ÖC-BH) kostenlos anzufordern. Für die gesamte Dauer des Wehrdienstes oder Ausbildungsdienstes gilt die ÖC-BH österreichweit als Netzkarte auf dem gesamten Streckennetz der ÖBB in der zweiten Wagenklasse. Die ÖC-BH gilt nur in Verbindung mit dem Wehrdienstausweis.
Zuständige Stelle
Das Heerespersonalamt
Erforderliche Unterlagen
Formular "Familienunterhalt/Krankenversicherung/Wohnkostenbeihilfe - Antrag (Bundesheer)"
Auf dem jeweiligen Formular finden Sie eine Auflistung der beizubringenden Unterlagen.
Für nähere Informationen (z.B. beizubringende Unterlagen) stehen Ihnen zur Verfügung:
- Serviceline des Heerespersonalamtes unter:
- Ihre Vorgesetzten (diese sind dazu verpflichtet, auch in außerdienstlichen Angelegenheiten beizustehen)
Auskünfte über die Familienbeihilfe erhalten Sie beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
Weiterführende Links
Familienunterhalt/Krankenversicherung/Wohnkostenbeihilfe - Antrag (Bundesheer)
Letzte Aktualisierung: 13. Jänner 2022
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Landesverteidigung