Sie befinden sich hier: Start > Unser Ort > Freizeit und Vereine > Sehenswürdigkeiten
Wenn Sie im Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel sind, sollten Sie Ihren neuen Namen dem jeweiligen Verkehrsunternehmen bekannt geben. Die meisten Verkehrsunternehmen verlangen eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion